BürgerEnergieGenossenschaft Nordeifel eG
Hermann-Josef-Cosler-Str. 1
52159 Roetgen
info(at)beg-nordeifel.de
Die BEG Nordeifel eG plant aktuell die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FFPV) in Aachen in unmittelbarer Nähe der Autobahn A44. Die Anlage ist (Stand 03/2026) im fortgeschrittenen Planungsstadium und soll bis Sommer 2027 realisiert werden.
Wir möchten die Energiewende in der Region fördern und mit diesem Projekt regenerativen Strom für ca. 3500 Haushalte zur Verfügung stellen und so lokale Wertschöpfung mit Klimaschutz verknüpfen. Dennoch stellen sich bei Projekten dieser Größenordnung zentrale Fragen, von denen wir einige nachfolgend beantworten möchten:
Bei der geplanten Anlage handelt es sich um eine FFPV, die eine Leistung von ca. 11 MWp aufweist. Ergänzt wird die Anlage um einen Batteriespeicher mit einer Kapazität von ca. 20 MWh, über den der erzeugte Solarstrom zwischengespeichert und möglichst zu hohen Bedarfszeiten in das Stromnetz eingespeist werden und so zur Netzstabilität beitragen soll.
Das Projekt wurde zunächst von einer Projektierungsgesellschaft entwickelt und soll im 2. Quartal 2026 von der BEG Nordeifel übernommen werden. Die Planungen werden dann von der BEG fortgeführt bzw. durch einen externe Dritte unterstützt. Die erforderlichen Gutachten wurden erstellt, ein positiver Bauvorbescheid liegt vor, die Abstimmungen mit dem Netzbetreiber sind erfolgt und alle Pachtverträge sind geschlossen. Insofern gehen wir von einer Genehmigung im Sommer 2026 und einem Baubeginn noch Anfang 2027 aus. Der Bau der Anlage wird durch einen erfahrenen Fachbetrieb ausgeführt, der die Anlage für uns schlüsselfertig baut und in Betrieb nimmt. Fertigstellung soll bis Sommer 2027 sein.
Grundsätzliches Ziel der BEG Nordeifel eG war und ist zur Energiewende in einem Wirkungsradius von 50 km um unseren Firmensitz beizutragen. Die genehmigungsrechtlichen Hürden für die Errichtung von FFPV sind hoch, um neben der Energiegewinnung auch anderen Aspekten wie Natur-, Arten- und Landschaftsschutz aber auch der Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung gerecht zu werden.
In Abwägung dieser Aspekte hat der Gesetzgeber für bereits stark beeinträchtigte Flächen in einem 200m-Streifen rechts und links von Autobahnen oder (mind. 2-gleisigen) Bahnstrecken die genehmigungsrechtlichen Hürden für FFPV abgesenkt. Diese Zonen sind daher privilegiert für die Genehmigung vorgesehen und daher haben wir auch in diesen Korridoren Flächen nach geeigneten Flächen gesucht.
Der aktuelle Stand wird den Genossenschaftsmitgliedern in der nächsten ordentlichen Genossenschaftsversammlung (1. April 2026) mitgeteilt. Anschließend finden sowohl in Aachen als auch in der Eifel öffentliche Informationsveranstaltungen statt.
In Aachen-Eilendorf
Mittwoch 15.04.26 um 19:00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr)
Sitzungssaal im Bezirksamt Eilendorf, Heinrich-Thomas-Platz 1, 52080 Aachen
In Aachen-Brand
Donnerstag 16.04.26 um 19:00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr)
Aula der Markschule, Marktstraße 25, 52078 Aachen
In Roetgen
Mittwoch 29.04.26 um 19:00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr)
Bürgersaal der Gemeinde Roetgen, Rosentalstraße 56 , 52159 Roetgen
Eine Bürgerbeteiligung soll allen Genossenschaftsmitgliedern ermöglicht werden. Im Frühjahr 2026 sollen die entsprechenden Finanzierungs- und Rahmenbedingungen des Projektes auf den o.g. Veranstaltungen allen Interessierten erläutert werden. Zielsetzung der BEG war und ist die Energiewende auf eine breite Bürgerbasis zu stellen. Wir freuen uns, wenn Menschen mit uns die Energiewende voran bringen wollen und an den Informationsveranstaltungen teilnehmen oder uns direkt ansprechen.
Die wirtschaftlichen Prognosen lassen eine gute Ertragslage erwarten, so dass jedes Jahr entsprechende Renditen ausgeschüttet werden können. Konkrete Zahlen werden für Mitglieder im Frühjahr 2026 vorgestellt.
Risiken werden vorab sorgfältig geprüft und vor mehreren Seiten bewertet. Trotz sorgfältiger Prüfung kann der Fall eintreten, dass die Gewinnerwartungen nicht erreicht werden. Wie bei jeder Unternehmensbeteiligung kann im schlimmsten Fall kann sogar der Totalverlust der Geldanlage eintreten. Eine Nachschusspflicht gibt es hingegen nicht.
Bei weiteren Fragen zu dem Projekt können Sie sich gerne an uns über die info(at)beg-nordeifel.de wenden.
Letzte Aktualisierung: 31.03.26
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