Die Mitgliedschaft kann über die Homepage durch Abgabe einer digitalen, unbedingten Beitrittserklärung (–> Mitgliedschaft beantragen ) beantragt werden. Der Aufruf der Internetseiten ist mit allen üblichen Internet-Browsern möglich. Jedes Mitglied muss eine eigene E-Mail-Adresse besitzen, da nur so eine reibungslose Verwaltung aller Mitglieder möglich ist.
An dieser Stelle werden die wichtigsten Fragen zur Genossenschaft und ihren Projekten beantwortet.
Haben Sie Fragen, die hier noch nicht beantwortet sind, so schreiben Sie an info(at)beg-nordeifel.de mit dem Betreff „FAQ“. Wir werden die Antwort dann hier veröffentlichen.
FAQ - Fragen und Antworten
Mitgliedschaft
WIE KANN ICH MITGLIED DER BEG WERDEN?
WER KANN MITGLIED DER GENOSSENSCHAFT WERDEN?
Grundsätzlich kann jede (natürliche oder juristische) Person, die sich mit den Satzungszielen der Genossenschaft identifiziert, Mitglied werden. Sollten jedoch im Einzelfall Interessenskonflikte mit den Zielsetzungen der BEG Nordeifel bestehen, ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.
KÖNNEN NUR EINWOHNER DER NORDEIFEL MITGLIED WERDEN?
Eine Mitgliedschaft ist räumlich nicht begrenzt. Wir freuen uns auch sehr über Mitglieder, die nicht im Aktionsradius der BEG-Nordeifel beheimatet sind – egal ob aus der Nordeifel, aus NRW, aus Deutschland oder dem Ausland.
GIBT ES ALTERSBESCHRÄNKUNGEN FÜR EINE MITGLIEDSCHAFT?
Nein – es können Personen jeden Alters Mitglied in der BEG Nordeifel werden. Minderjährige werden juristisch durch deren Erziehungsberechtigte vertreten, können aber eigenständiges Mitglied werden.
WIE ERFOLGT DIE KÜNDIGUNG EINER MITGLIEDSCHAFT?
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass diese erst zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres mit einer Frist von 2 Jahren wirksam wird.
WAS KOSTET EIN MITGLIEDSANTEIL BEI DER BEG NORDEIFEL?
Die Höhe eines Mitgliedsanteils bei der BEG liegt bei 500,- €
WO FINDE ICH DIE SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT?
Die Satzung der Genossenschaft stellt die Grundlage unseres Handelns dar und ist hier (–> Download der Satzung) abrufbar.
WIESO ERFOLGT EINE ANMELDUNG ÜBER COOPX?
Die BEG Nordeifel benötigt zur Verwaltung der Mitglieder eine entsprechende Software. Hierüber können z.B. Mitglieder erfasst und Daten verwaltet werden, Übermittlungen an den Steuerberater erfolgen, Auszahlungen vorgenommen werden, etc. Manuell ist eine entsprechende Umsetzung mit überschaubarem Aufwand nicht leistbar.
Aus diesem Grunde bedient sich die BEG Nordeifel einer Software von CoopX, die von Genossenschaften für Genossenschaften entwickelt wurde und unserem Anforderungsprofil sehr gut entspricht. Die Daten sind hierbei sicher aufgehoben und werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
WELCHER AUFWAND GEHT MIT EINER MITGLIEDSCHAFT EINHER?
Neben der Anmeldung zur Mitgliedschaft gehen keine weiteren Verpflichtungen einher. Allerdings freuen wir uns über die Teilnahme an den jährlichen Generalversammlungen, da die dort getroffenen Entscheidungen ein möglichst breites Spektrum der Mitglieder repräsentieren sollen.
Darüber hinaus gehende Betätigungen innerhalb der Genossenschaft sind gerne gesehen, da alle Arbeiten ehrenamtlich erbracht und auf möglichst viele Schultern verteilt werden sollen.
WELCHE VORTEILE HABE ICH ALS MITGLIED DER BEG NORDEIFEL?
Jedes Mitglied der BEG kann über sein Stimmrecht auf der Generalversammlung Einfluss auf anstehende Entscheidungen nehmen. Die BEG Nordeifel hat sich als Maßgabe gesetzt, über alle relevanten finanziellen Entscheidungen (z.B. zur Realisierung von größeren Projekten) basisdemokratisch abzustimmen.
Weiterhin ist die finanzielle Beteiligung an der BEG Nordeifel bzw. den Projekten der BEG ausschließlich deren Mitgliedern vorbehalten.
Letztlich entscheiden die Mitglieder der BEG auch über die Verwendung/ Ausschüttung der Gewinne.
KÖNNEN MITGLIEDSANTEILE ÜBERTRAGEN WERDEN?
Mitgliedsanteile können unkompliziert auf andere (natürliche oder juristische) Personen übertragen werden, die bereits Mitglied der BEG Nordeifel sind. Nähere Auskünfte und Hilfestellungen hierzu bietet der Vorstand jederzeit gerne an.
Eine Übertragung auf Nicht-Mitglieder ist nicht möglich – allerdings besteht die Möglichkeit, dass die annehmende Person die Satzungsziele anerkennt und damit selbst zum Neumitglied wird. In diesem Falle ist wiederum eine Übertragung möglich.
WAS PASSIERT IM TODESFALL EINES MITGLIEDS?
Im Todesfall wird die Mitgliedschaft auf den oder die Erben übertragen. Soweit seitens der Erben keine Mitgliedschaft gewünscht ist, kann eine Kündigung gem. den entsprechenden Kündigungsregelungen erfolgen.
WIE WIRD DER DATENSCHUTZ INNERHALB DER GENOSSENSCHAFT SICHERGESTELLT?
Grundsätzlich wird seitens der BEG sehr sorgfältig geprüft, an wen die persönlichen Mitgliederdaten weiter gereicht werden. Dies ist beschränkt auf zwingend notwendige externe Dritte wie den Steuerberater und die Verwaltungssoftware CoopX.
Alle Daten werden nur auf inländischen und/oder auf Servern innerhalb der EU gehostet.
Gleiches gilt auch für umzusetzende Projekte, bei denen die BEG bestrebt ist, unbefugte Datenabflüsse zu verhindern und nur gesicherte Software und Serverplattformen nutzt.
Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung
WER KANN SICH FINANZIELL BETEILIGEN?
Finanzielle Beteiligungen sind ausschließlich den Mitgliedern der BEG Nordeifel vorbehalten.
WELCHE MÖGLICHKEITEN ZUR FINANZIELLEN BETEILIGUNG GIBT ES?
Grundsätzlich ist die Beteiligung an der Genossenschaft in Form von Mitgliedsanteilen zu je 500,- € möglich. Allen Mitgliedern steht die Zeichnung weiterer Anteile offen. Eine entsprechende Anleitung findet sich hier (–> Mitgliederverwaltung).
Weiterhin werden im Zuge der Realisierung von Großprojekten den Mitgliedern Nachrangdarlehen angeboten.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN GENOSSENSCHAFTSANTEILEN UND NACHRANGDARLEHEN?
Ein Genossenschaftsanteil stellt einen unternehmerischen Anteil des Mitgliedes an der Genossenschaft dar – in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse vergleichbar zu einer Aktie bei einer AG. Die Ausschüttungen erfolgen auf Basis der erwirtschafteten Gewinne der Genossenschaft und werden von der Generalversammlung jährlich festgelegt. Die Anteile sind zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von 2 Jahren kündbar.
Demgegenüber weist ein Nachrangdarlehen eine festgelegte Verzinsung auf, die sich i.d.R. unterhalb der zu erwartenden Ausschüttungen für die Mitgliedsanteile bewegt. Die Anlagedauer wird mit Ausgabe der Nachrangdarlehen festgelegt (i.d.R. 10 Jahre) und ist nicht vorzeitig kündbar.
Im Todesfall werden Nachrangdarlehen (ebenso wie Genossenschaftsanteile) auf die Erben übertragen.
In beiden Fällen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die auch mit den entsprechenden Risiken einher gehen.
WIE ERFOLGT DIE FINANZIELLE BETEILIGUNG?
Alle Mitglieder der BEG Nordeifel können über das Portal CoopX jederzeit, projektunabhängig weitere Genossenschaftsanteile zeichnen. Nach der Eingabe des gewünschten Zeichnungsbetrages erfolgt (i.d.R. innerhalb weniger Tage) durch den Vorstand eine Rückmeldung zur Annahme der Zeichnung mit der Aufforderung den entsprechenden Betrag zu überweisen.
Eine entsprechende Anleitung zur Zeichnung weiterer Anteile findet sich hier (–> Leitfaden zu CoopX ).
Die Zeichnung von Nachrangdarlehen ist immer nur projektabhängig möglich und wird bei jedem Projekt den Mitgliedern angekündigt. Diese können dann eine unverbindliche Absichtserklärung gegenüber der BEG abgeben und erhalten dann die festgelegten Konditionen des Nachrangdarlehens. Auf dieser Basis kann dann das Mitglied entscheiden, ob er das Nachrangdarlehen verbindlich zeichnen möchte.
WIE HOCH KANN DIE BETEILIGUNG AN DER BEG NORDEIFEL SEIN?
Grundsätzlich ist eine Beteiligung egal ob bei Genossenschaftsanteilen oder Nachrangdarlehen auch mit höheren Geldbeträgen möglich. Eine Begrenzung besteht erst bei einer Höhe von 10% des gesamten Genossenschaftsvermögens. Hierdurch soll das Risiko der Nachfinanzierung beim Ausscheiden großer Kapitalgeber reduziert werden.
WELCHE CHANCEN BESTEHEN BEI EINER FINANZIELLEN BETEILIGUNG?
Zielsetzung der BEG Nordeifel ist primär die Energiewende in der Nordeifel voranzubringen. Selbstredend geht aber mit der finanziellen Beteiligung eine Gewinnbeteiligung einher. Da die BEG Nordeifel ausschließlich von ehrenamtlichen Aktiven betrieben wird und die Verwaltungskosten damit sehr gering sind, sind Renditen in Höhe von vergleichbaren Projekten zu erwarten.
Für jedes Großprojekt werden externe Wirtschaftlichkeitsgutachten eingeholt, um vorab die zu erwartenden Renditen belastbar zu prognostizieren. Diese Gutachten können von den Genossenschaftsmitgliedern gerne eingesehen werden.
WELCHE RISIKEN BESTEHEN BEI EINER FINANZIELLEN BETEILIGUNG?
Alle Projekte weisen in der Planung und Realisierung Risiken auf. Diese können letztlich die Erträge schmälern und damit auch die Ausschüttungen reduzieren. Um diese Risiken zu minimieren, erfolgen umfangreiche Prüfungen der Projekte durch die BEG selbst, durch unabhängige Gutachter, durch die kapitalgebenden Banken und durch den Genossenschaftsverband.
Im Worst-Case-Fall kann es jedoch (wie bei allen unternehmerischen Beteiligungen) zu einem Verlust der Einlagen bzw. der Nachrangdarlehen kommen. Es besteht satzungsgemäß jedoch keine Nachschusspflicht, d.h. das Risiko ist ausschließlich auf die Kapitaleinlage begrenzt.
WIESO WERDEN DIE KONDITIONEN DER NACHRANGDARLEHEN NICHT VERÖFFENTLICHT?
Öffentlich beworbene Nachrangdarlehen unterliegen hohen Auflagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin). Diese wiederum führen zu Anforderungen, die für eine kleine Genossenschaft nicht (oder nur sehr schwer) zu erbringen sind.
Aus diesem Grunde hat sich die BEG Nordeifel entschieden, Nachrangdarlehen nur an Mitglieder zu vergeben und diesen bei einer unverbindlichen Absichtserklärung die Konditionen offen zu legen. Die Konditionen zu den Nachrangdarlehen sind dabei für alle Mitglieder identisch.
WIESO WERDEN DIE KONDITIONEN DER MITGLIEDSANTEILE NICHT VERÖFFENTLICHT?
Die Ausschüttungen an die Genossenschaftsmitglieder hängen von den jährlich erwirtschafteten Gewinnen der Genossenschaft ab. Diese müssen nicht vollständig an die Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern können auch z.B. für Rücklagen, neue Projekte oder sonstige Zwecke verwendet werden.
Die Verwendung der Gewinne wird jährlich durch die Mitglieder der Generalversammlung festgelegt. Insofern kann hier kein fester Wert angegeben werden.
KANN DIE AUSZAHLUNG VON GENOSSENSCHAFTSANTEILEN VERZÖGERT WERDEN?
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung von gekündigten Genossenschaftsanteilen mit einer Frist von 2 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres.
Um eine ausreichende Zeit zur Nachfinanzierung von gekündigten Anteilen zu erhalten, ist für die Kündigung sehr hoher Geldbeträge eine Rückzahlungspflicht der Genossenschaft auf eine jährliche Höhe von 10% des gesamten Geschäftsguthabens der Genossenschaft beschränkt. Die Auszahlung des Restguthabens wird dann in den Folgejahren vorgenommen.
WER PRÜFT DIE GENOSSENSCHAFT EXTERN?
Jede Genossenschaft muss einem Genossenschaftsverband angeschlossen sein. Dieser tritt einerseits unterstützend und beratend gegenüber der einzelnen Genossenschaft auf. Andererseits übernimmt er aber auch die Prüfung der Geschäftstätigkeiten. Er ist insofern mit einem Wirtschaftsprüfer bei anderen Unternehmensformen vergleichbar.
Unabhängig hiervon nehmen bei größeren Projekten die kapitalgebenden Banken eigene intensive wirtschaftliche Prüfungen der Projekte vor, für die z.T. weitere externe Gutachten hinzugezogen werden.
Mitarbeit in der Genossenschaft
WIE KANN ICH MICH IN DER BEG ENGAGIEREN?
Neben einer finanziellen Beteiligung freuen wir uns über jede(n), der/die sich aktiv in die Arbeit der BEG Nordeifel einbringen möchte. Egal ob es um technische, kaufmännische, logistische oder sonstige Arbeiten geht – wir sind für jede helfende Hand dankbar.
WELCHE QUALIFIKATIONEN WERDEN ZUR MITARBEIT BENÖTIGT?
Für die aktive Mitarbeit in der BEG Nordeifel sind grundsätzlich keine Qualifikationen zwingende Voraussetzung. Jeder hilft dort, wo es passt.
Gleichwohl freuen wir uns über Menschen, die technische oder kaufmännische Hintergründe mitbringen und uns hiermit verstärken. Idealerweise gibt es bereits Verknüpfungen zum Thema „Energiewende“ oder der genossenschaftlichen Arbeit.
WELCHE VERGÜTUNG ERFOLGT FÜR DIE MITARBEIT?
Alle in der BEG Nordeifel Aktiven arbeiten ausschließlich ehrenamtlich.
WIE IST EINE MITARBEIT IN DEN GREMIEN DER BEG NOREIFEL MÖGLICH?
Das wichtigste Gremium der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Hier besteht die „Mitarbeit“ in der Teilnahme an der Versammlung.
Durch die Generalversammlung wird jährlich 1/3 der Mitglieder des Aufsichtsrates neu gewählt. Für die Wahl kann sich jedes Genossenschaftsmitglied aufstellen lassen.
Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Mitglieder der Genossenschaft können Ihr Interesse hierfür beim Aufsichtsrat bekunden.
WANN FINDEN GENERALVERSAMMLUNGEN STATT?
Einmal im Jahr gibt es im Laufe des 1. Halbjahres eine ordentliche Generalversammlung mit vielen offiziellen Pflichtthemen (–> siehe Satzung ) . Diese hat im Jahr 2026 am 01.04. stattgefunden.
Außerordentliche Generalversammlungen werden nach Bedarf einberufen, wenn z.B. wichtige Entscheidungen anstehen.
WIE IST DER ABLAUF EINER GENERALVERSAMMLUNG?
Sowohl zu den jährlich stattfindenden ordentlichen Generalversammlungen als auch zu den unregelmäßig stattfindenden außerordentlichen Generalversammlungen wird jedes Mitglied eingeladen. In der Einladung werden Termin und Ort bekannt gegeben.
Soweit eine persönliche Teilnahme nicht möglich ist, können Vollmachten zur Abstimmung an andere Mitglieder oder den Vorstand abgegeben werden.
Projekte der Genossenschaft
WIE ERFOLGT DIE INFORMATIONEN ZU EINZELNEN BEG-PROJEKTEN?
Die BEG Nordeifel ist bestrebt, alle Projekte gegenüber der Öffentlichkeit transparent darzustellen und umfassend zu erläutern. Hierzu dienen u.a. öffentliche Veranstaltungen, Informationen auf der Homepage oder unser Newsletter, zu dem sich auch Nicht-Mitglieder anmelden können.
Allerdings sind einzelne Informationen lediglich für Genossenschaftsmitglieder bestimmt. Hierfür werden nach Bedarf außerordentliche Generalversammlungen einberufen oder ein Mitgliederrundbrief verteilt.
WIE WERDEN DIE PROJEKTE FINANZIERT?
Kleinere Projekte sollen i.d.R. aus dem Vermögen der Genossenschaft direkt finanziert werden.
Größere Projekte werden i.d.R. zu einem (überwiegenden) Anteil von Banken fremd finanziert. Der Eigenkapitalanteil der BEG an den Projekten soll immer > 50% liegen, damit Entscheidungen zu dem Projekt über die BEG Nordeifel bestimmt werden können.
WARUM WERDEN EIGENE PROJEKTGESELLSCHAFTEN GEGRÜNDET?
Projekte, die finanziell einen erheblichen Einfluss auf die Genossenschaft haben, werden üblicherweise in eigene Projektgesellschaften ausgegliedert. Hierdurch sollen klare interne Bilanzierungs- und Abrechnungsstrukturen der Einzelprojekte geschaffen werden. Weiterhin werden mögliche finanzielle Risiken der Genossenschaft reduziert.
Die Genossenschaft selbst bleibt in jedem Falle der Haupt-Eigenkapitalgeber der Untergesellschaften und damit maßgeblich bei allen Entscheidungsprozessen. Jedes Genossenschaftsmitglied ist damit in der Generalversammlung weiterhin Einfluss auf die Untergesellschaften nehmen.
WIE ERFOLGT DIE AUSWAHL VON KAPITALGEBERN?
Bei der Fremdkapitaleinwerbung werden durch die BEG Nordeifel unterschiedliche regionale und überregionale Banken angefragt, die sich auf die Finanzierung entsprechender Projekte spezialisiert haben. Hierdurch soll eine weitere dezidierte Prüfung des jeweiligen Projektes vor der Umsetzung erfolgen.
Größere Eigenkapitalanteile sollen bevorzugt von anderen Energiegenossenschaften aufgebracht werden. Weiterhin werden im Einzelfall z.B. Kommunen oder Energieversorger angesprochen, die sich mit den Zielsetzungen der BEG Nordeifel identifizieren.
AUF WELCHE LEBENSDAUER SIND PROJEKTE ANGELEGT?
Die BEG Nordeifel ist bestrebt, aus Nachhaltigkeitsgründen alle Projekte über einen möglichst langen Zeitraum zu betreiben. Erst wenn ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb nicht mehr gegeben ist, sollen Anlagen zurückgebaut oder ersetzt werden. Bei PV-Anlagen werden für die Anlagenstandorte Pachtzeiträume von mindestens 20 Jahren verbunden mit einer Verlängerungsoption auf 30 Jahre angestrebt.
Der Anlagenrückbau ist wirtschaftlich bei den geplanten Projekten bereits berücksichtigt. Um diesen möglichst nachhaltig und wenig kostenintensiv zu gestalten, wird z.B. bei Freiflächen-PV-Anlagen auf den Bau von Betonfundamten soweit möglich verzichtet.
WIE WERDEN BETRIEBSKOSTEN UND ALTERUNGSEINFLÜSSE BERÜCKSICHTIGT?
Die Ansätze für Betriebskosten (einschl. Wartungs- und Reparaturkosten), die kontinuierliche Leistungsabnahme von Bauteilen und der spätere Rückbau von Anlagen werden bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf Basis von marktüblichen Ansätzen berücksichtigt.
Hierbei stützt sich die BEG Nordeifel auch auf externe Gutachten, bei denen eher konservative Kostenansätze zugrunde gelegt werden. Diese konservativen Ansätze sollen einerseits den Mitgliedern der Genossenschaft eine ausreichende Sicherheit bieten und den kapitalgebenden Banken als belastbare Bewertungsgrundlage dienen.
WELCHEN EINFLUSS HABEN POLITISCHE VERÄNDERUNGEN ODER KRISENSITUATIONEN AUF PROJEKTE?
Politische Änderungen oder (welt-)wirtschaftliche Krisen können und werden immer in unterschiedlichem Maße Einfluss auf lokale Projekte haben. Die Projekte der BEG Nordeifel sind so aufgestellt, dass absehbare Entwicklungen von Marktsituation berücksichtigt werden und die Anlagenkonzeption so aufgebaut ist, dass sie gegenüber äußeren Einflüssen möglichst resilient ist.
Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass ein Solarpark mit einem Batteriespeicher kombiniert wird (s. „BürgerSolarpark Aachen“). Sollten z.B. Strompreise langfristig starken (täglichen) Schwankungen unterliegen, kann sich die Wirtschaftlichkeit reiner PV-Anlagen reduzieren. Sollte der Strommarkt künftig eher ein gleichmäßiges Preisniveau aufweisen, werden Speicher eher wirtschaftlich weniger interessant. Eine Kombination von PV-Erzeugung und Batteriespeicher stellt daher eine Möglichkeit dar, beide Entwicklungen möglichst abzubilden und einen guten wirtschaftlichen „Mittelweg“ zu gehen.
WIE SIEHT DER VERSICHERUNGS- UND OBJEKTSCHUTZ VON ANLAGEN AUS?
Alle Anlagen werden mit Versicherungen u.a. gegen Unwetterereignisse, Diebstahl oder Vandalismus versichert. Versicherbar sind letztlich alle Eventualitäten (allerdings zu sehr hohen Versicherungskosten). Seitens der BEG Nordeifel sind wir daher bestrebt, ein – auf Basis von Erfahrungswerten vergleichbarer Anlagen – gesundes Maß an versicherten Ereignissen bei einem überschaubaren, geringen Restrisiko einzugehen. Letztlich sind hierbei u.a. auch die Vorgaben der kapitalgebenden Banken zu berücksichtigen, die einen hohen Schutz ihres eingesetzten Kapitals verlangen.
Die gleichen Grundsätze gelten ebenso für den baulichen Objektschutz, der mit jedem Projekt wieder neu bewertet werden muss. Auch hier soll ein hohes Schutzniveau erreicht werden, welches mit einem wirtschaftlich tragbaren Umfang zu leisten ist.
WAS IST DER UNTERSCHIED VON GRÜNSTROM- UND GRAUSTROMSPEICHERN?
Ein Batteriespeicher ist grundsätzlich in der Lage, aus dem Netz, an das er angeschlossen ist, Energie aufzunehmen oder dorthin abzugeben. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um regenerativ erzeugte Energie („Grünstrom“) oder eine Mischform („Graustrom“) handelt. Eine Betriebsweise des Speichers, die ein häufiges Be- und Entladen ermöglicht kann den Netzbetrieb stabilisieren und ermöglicht eine sehr wirtschaftliche Betriebsweise des Speichers. Voraussetzung für diese Betriebsweise ist u.a. die Zustimmung des Netzbetreibers.
Ein Grünstromspeicher (wie in dem Projekt „BürgerSolarpark Aachen“ geplant) kann keinen Strom aus dem Netz beziehen und speichert „lediglich“ den regenerativ erzeugten Strom zwischen. Hierdurch kann die Strommenge, die zu Zeiten, in denen das Netz ohnehin stark belastet und der Strompreis niedrig ist, gespeichert und zu einem späteren Zeitraum (bei höheren Strompreisen) eingespeist werden. Diese Verfahrensweise ist zwar nicht so wirtschaftlich wie der Betrieb als Graustromspeicher, ist aber manchmal die einzige Betriebsweise, die seitens des Netzbetreibers zugelassen wird (so auch im Falle des „BürgerSolarparks Aachen“).
WAS HEIßT REDISPATCH?
Um die Stromnetze stabil zu halten und immer einen Ausgleich zwischen eingespeister und entnommener Leistung zu gewährleisten, müssen die Netzbetreiber bei Bedarf auf Erzeugungsanlagen einwirken und die dortigen Einspeisemengen reduzieren oder Anforderungen zum Hochlauf von Erzeugungsanlagen aussprechen („Redispatch“).
Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wurden zum 1.10.2021 Neuregelungen eingeführt, um dem Einfluss immer zahlreicher werdender Erzeugungsanlagen gerecht zu werden („Redispatch 2.0“). Der Netzbetreiber erhält hierbei die Möglichkeit auf Anlagen ab einer Größe von 100 kW einzugreifen und diese im Bedarfsfall (gestuft) herunter zu regeln. Dies führt dazu, dass z.B. der erzeugte PV- oder Windstrom nicht mehr in das Stromnetz eingespeist werden kann.
Dies ist einer der Gründe, wieso die BEG Nordeifel bestrebt ist, Erzeugungsanlagen mit Batteriespeichern zu kombinieren (wie im „BürgerSolarpark Aachen“), um den regenerativ erzeugten Strom zu einem späteren Zeitpunkt (wenn die Redispatch-Abschaltung nicht mehr gegeben ist) einzuspeisen.
WAS PASSIERT MIT DEM EINGESETZTEN KAPITAL NACH PROJEKTENDE?
Das in Projektgesellschaften vorhandene Kapital nach Projektende fließt vollständig in die Genossenschaft (bzw. andere externe Eigenkapitalgeber) zurück.
Hintergrund der Genossenschaft
WO LIEGT DER URSPRUNG DER BEG NORDEIFEL?
Die BEG Nordeifel wurde aus dem Verein „Roetgen mach Watt e.v.“ heraus gegründet. Konkreter Anlass war, dass der Roetgener Gemeinderat die Bürgerbeteiligung an einem geplanten Windpark auf Roetgener Gemeindegebiet in einer Höhe von bis zu 24,8 % vorsieht. Eine entsprechende Bürgergesellschaft war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht existent.
Zwar ist Roetgen auch weiterhin der Sitz der Genossenschaft, eine Mitgliedschaft ist aber nicht auf Roetgen beschränkt. Im Gegenteil: Die BEG Nordeifel freut sich über alle in- oder ausländischen Mitglieder, die Interesse an einer Energiewende haben.
WAS SIND DIE ZIELSETZUNGEN DER BEG NORDEIFEL?
Zielsetzung der BEG Nordeifel ist es, die Energiewende in der Nordeifel und Umgebung hin zu erneuerbaren Energieformen voranzubringen. Dies soll zunächst im Bereich von Solar- und Windenergie erfolgen, zukünftig aber auch auf andere Bereiche wie eine Wärmewende ausgedehnt werden.
IN WELCHEM RÄUMLICHEN WIRKUNGSBEREICH ARBEITET DIE BEG NORDEIFEL?
Als Aktionsradius für die Realisierung von Projekten hat sich die BEG Nordeifel auf einen Radius von ca. 50 km um Roetgen festgelegt. Mit benachbarten Genossenschaften soll dabei durchaus kooperiert werden, um Synergien zu erzielen und Wissen auszutauschen. Ein erstes gemeinsames Projekt wurde mit der BürgerEnergie Rhein-Sieg aus Siegburg gestartet. Nähere Informationen zu dieses Freiflächen-PV-Anlage finden Sie hier.
WIESEO WURDE DIE RECHTSFORM EINER GENOSSENSCHAFT GEWÄHLT?
Die Rechtsform einer Genossenschaft ist basisdemokratisch aufgebaut. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen (wie z.B. einer GmbH) haben hierdurch größere Kapitalgeber keinen größeren Einfluss als Mitglieder, die z.B. nur einen Anteil besitzen.
Weiterhin sind die Kontrollmechanismen bei Genossenschaften sehr ausgeprägt und führen zu einer vergleichsweise sehr geringen Zahl von Liquiditätsproblemen oder gar Insolvenzen.
Letzte Aktualisierung am 01.06.2026
BürgerEnergieGenossenschaft Nordeifel eG
Hermann-Josef-Cosler-Str. 1
52159 Roetgen
info(at)beg-nordeifel.de