Liebe Leserinnen und Leser,

ein zentrales Thema der BEG Nordeifel ist die Beteiligung an dem seitens der Gemeinde Roetgen geplanten Windpark. Wir möchten heute aus Sicht der BEG zur aktuellen Diskussion im Roetgener Gemeinderat Stellung beziehen.
Schon lange vor, aber auch während der Gründungsphase der BEG Nordeifel gab es zahlreiche Überlegungen, Recherchen und Gespräche mit Fachleuten, welche Rechtsform eine neu zu gründende Gesellschaft haben sollte, die eine Bürgerbeteiligung organisiert. Der Weg dorthin war nicht einfach und es mussten viele Stolpersteine ausgeräumt werden. Wir möchten in unserem heutigen Schwerpunktthema erläutern, wieso als Rechtsform eine „Genossenschaft“ gewählt wurde.
Weiterhin wollen wir einen kurzen Überblick über die aktuell in Arbeit befindlichen Projekte geben.

Eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für das Neue Jahr wünscht die BEG Nordeifel.

Und nun viel Spaß beim Lesen.

Inhalt

1. Stellungnahme Roetgener Windpark
2. Aktuelle Solarprojekte der BEG Nordeifel
3. Schwerpunkt: Rechtsform „Genossenschaft“
4. Nachtrag zum vorherigen Newsletter
5. Mitarbeit bei der BEG Nordeifel

1. Stellungnahme Roetgener Windpark

Die Ausschreibung zum Roetgener Windpark seitens der Gemeinde umfasste eine Reservierung von 24,8% der Anteile an einer neu zu gründenden Projektgesellschaft für eine Bürgerenergiegesellschaft. Bis dato bestand keine entsprechende Bürgerenergiegesellschaft, so dass im März 2023 die BEG Nordeifel aus der Taufe gehoben wurde. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, den Roetgener BürgerInnen eine möglichst direkte und niederschwellige Beteiligungsform zu bieten (Schwerpunktthema Rechtsform „Genossenschaft“, s.u.).
Die Aktiven der BEG Nordeifel sehen die Genossenschaft als ein Angebot an die BürgerInnen, den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung die Zielsetzungen der Ausschreibung (u.a. die direkte Bürgerbeteiligung) auch tatsächlich umzusetzen. Selbstredend: Die Einbeziehung der BürgerInnen ermöglicht gleichzeitig eine entsprechende Senkung des Fremdkapitals, das von Banken oder sonstigen externen Investoren bereitgestellt werden muss. Diese Verringerung des Fremdkapitals vergrößert die Ertragsmöglichkeiten für die Gemeinde als Ganzes und unterstreicht den lokalen Bezug.
Das genossenschaftliche Modell bietet für die einzelnen Mitglieder zahlreiche Vorteile (s. Schwerpunktthema unten). Allerdings bedingt das Genossenschaftsrecht, dass eine Genossenschaft zwingend ein operatives Geschäft aufweisen muss, was i.d.R. mit Kapitalmehrheiten bei den Beteiligungen einher geht.
In Bezug auf den geplanten Windpark wäre theoretisch denkbar, dass die BEG Nordeifel bis zur Aufstellung einer möglichen Windpark-Projektgesellschaft anderweitig zahlreiche und große Projekte realisiert hat und dort operativ in der Größenordnung der geplanten Windpark-Beteiligung tätig ist. Ob dies in der Kürze der Zeit und der erforderlichen Größe zu schaffen ist, kann nicht sicher prognostiziert werden. Um den BürgerInnen am Windpark sicher eine Beteiligungsmöglichkeit anzubieten, wird daher eine alternative Lösung seitens der BEG Nordeifel dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung nahegelegt:
In die vertraglichen Gespräche mit den potenziellen Projektierern sollte seitens der Gemeinde aufgenommen werden, dass ein Windpark z.B. in zwei Gesellschaften aufgeteilt wird (in u.g. beispielhaften Tabelle Variante 2). Auf diese Weise kann die BEG bei gleichem Gesamtkostenansatz in der kleineren Projektgesellschaft mehrheitsfähig und damit operativ tätig sein (damit einhergehend würde sie in der größeren Projektgesellschaft deutlich unterrepräsentiert sein).

2. Aktuelle Solarprojekte der BEG Nordeifel

Aktuell konkretisieren sich in Roetgen einige Projekte für Dachflächen-PV-Anlagen auf gewerblichen Immobilien. Die BEG ist derzeit in intensiven Gesprächen mit den Eigentümern und geht davon aus, dass in 2024 erste Verträge spruchreif sind. Sobald konkrete vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, werden alle Mitglieder entsprechend informiert.
Weiterhin werden derzeit Gespräche mit einem Projektentwickler und Flächeneigentümern geführt, um eine erste Freiflächen-PV-Anlage (außerhalb von Roetgen) auf den Weg zu bringen. Aufgrund der Projektgröße erwarten wir hier eine längere Vorlaufzeit, bis das Projekt an den Start gehen kann. Bei der Nutzung von Freiflächen ist es ausdrückliches Ziel der BEG, bevorzugt infrastrukturell stark geprägte Flächen zu nutzen (z.B. an Autobahnen oder mehrgleisigen Schienenwegen). Sobald hier handfeste Ergebnisse zu nennen sind, wird allen Mitgliedern umfassend Bericht erstattet. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier aufgrund der Projektgröße auch ein deutlich größerer Kapitalbedarf besteht.

3. Schwerpunkt: Rechtsform "Genossenschaft"

Eine Bürgerenergiegesellschaft kann unterschiedliche Rechtsformen aufweisen. Auf das genossenschaftliche Modell haben wir uns aus verschiedenen Gründen festgelegt (ohne auf die Beleuchtung aller möglichen Rechtsformen im Detail eingehen zu wollen).

A) Beteiligungsmöglichkeit

Mit einer niedrigschwelligen Beteiligung (Anteilswert 500,- €, Ratenzahlung möglich) soll allen – auch finanzschwächeren – BürgerInnen die Möglichkeit zur örtlichen Beteiligung an der Energiewende gegeben werden. Andere Rechtsformen (z.B. GmbH & Co. KG) ermöglichen aufgrund z.T. deutlich aufwendigerer Verfahrensabläufe, notarieller Eintragungen, etc. oftmals nur wesentlich höhere Schwellenwerte. MitbürgerInnen ohne eigene Immobilie, die nur bedingt die Möglichkeit haben, Energiegewinnungsanlagen zu installieren, sollen über die Mitgliedschaft in der Genossenschaft an Anlagen vor Ort zur Erneuerung der Energiegewinnung partizipieren können.

B) Stimmrecht

Jedes Genossenschaftsmitglied hat im Rahmen der regelmäßigen Generalversammlung das gleiche Stimmrecht. Hierbei gibt es keine Stimmgewichtung z.B. nach Anzahl der Anteile, die ein Mitglied besitzt, oder nach der Funktion, die Mitglieder innerhalb der Genossenschaft ausüben. Den Gründungsmitgliedern war es ein Anliegen, die BEG auf eine breite Basis zu stellen und allen BürgerInnen (Mitgliedern) auf einfachem Wege eine Mitbestimmungsfunktion zu ermöglichen.

Die zentrale Funktion aller Mitglieder in Form der regelmäßig stattfindenden Generalversammlung wird in der nachfolgenden Grafik nochmals verdeutlicht: Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. D.h. die Summe der Mitglieder hat damit – analog zu politischen Wahlen (auch hier hat jede/r das gleiche Stimmrecht) – direkten Einfluss auf diese Gremien. Insofern sind Aufsichtsrat und Vorstand immer bestrebt, Entscheidungen im Sinne der „Wähler“ und damit der gesamten Genossenschaft zu treffen.

Ein Hinweis zur vorstehenden Grafik: Alle Aktiven bei der BEG Nordeifel arbeiten ehrenamtlich. Es erfolgt keine Vergütung für Aufsichtsrat oder Vorstand und es wurden keine Mitarbeiter eingestellt, damit das Kapital bestmöglich der Energiewende vor Ort zugutekommen kann.

C) Geringes Insolvenzrisiko

Die Genossenschaftsform weist im Vergleich zu sonstigen Gesellschaftsformen die geringste Anfälligkeit in Bezug auf Insolvenzen auf. Dieses ergibt sich u.a. aus der zuvor beschriebenen breiten stimmberechtigen Basis und den umfangreichen Prüfverfahren, denen eine Genossenschaft unterliegt. So ist die Mitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband zwingend vorgegeben. Dieser prüft regelmäßig die Projekte, die Wirtschaftlichkeit, die Aufstellung der Genossenschaft, etc. So ist gewährleistet, dass mögliche Fehlentwicklungen innerhalb der Genossenschaft frühzeitig erkannt werden und gegengesteuert werden kann.
Aus Sicht der Mitglieder ist damit die Grundlage geschaffen, dass nicht nur ein wirtschaftliches Handeln mit den Einlagen kontrolliert wird, sondern dass auch ein Verlust der Einlage bestmöglich vermieden wird. Gleichwohl können negative Geschäftsentwicklungen nicht ausgeschlossen werden, die für das einzelne Mitglied im Worst-Case-Fall auf das Einlagekapital begrenzt sind. Satzungsmäßig wurde bei der BEG Nordeifel eine Nachschusspflicht (für diesen hoffentlich nie eintretenden Fall) ausgeschlossen, um den Mitgliedern keine weiteren Risiken aufzubürden.

Diese vergleichsweise wenig risikobehaftete Form der Geldanlage wird unter dem Gesichtspunkt eines höchstmöglichen Ertrags nicht mit spekulativeren Geldanlageformen konkurrieren können. Allerdings weist sie dafür die oben beschriebenen Vorzüge und eine hohe Wirksamkeit vor Ort auf (s.u.).

D) Lokaler Bezug

Grundsätzlich können auch andere Gesellschaftsformen einen (vergleichbaren) lokalen Bezug aufweisen. Nachfolgend sollen aber einige wesentliche Aspekte dargestellt werden.

  • Die zu zahlende Gewerbesteuer einer Roetgener Genossenschaft fließt (im Gegensatz z.B. zu externen Betreibern) in den Roetgener Gemeindehaushalt.
  • Erwirtschaftete Gewinne werden gemäß den Festlegungen in der Generalversammlung verwendet. Dabei soll eine Gewinnausschüttung nur in Teilen an die Mitglieder und im Weiteren für Projekte, Aufgaben oder Leistungen mit lokalem Bezug ausgeschüttet werden. Zielsetzung ist dabei, lokale Nachhaltigkeitsansätze gezielt zu unterstützen. Dabei schließt sich dann der Kreis: In der Generalversammlung hat jedes Mitglied, wie eingangs beschrieben, das gleiche Stimmrecht – auch bei der Gewinnverteilung und einer Festlegung des lokalen Bezugs.

4. Nachtrag zum vorherigen Newsletter

Korrektur: nicht – wie im vorherigen Newsletter geschrieben – die Hälfte des Energieverbrauchs sondern rund die Hälfte des Stromverbrauchs wird bereits regenerativ gedeckt. Andere Bereiche wie Verkehr, Wärme (u.a. Gebäudeheizung), etc. sind leider z.T. noch weit davon entfernt. Aus diesem Grunde hat sich die BEG zum Ziel gesetzt, nicht ausschließlich Projekte im Bereich der alternativen Stromproduktion umzusetzen, sondern in der Folge auch weitere Themengebiete im Energiesektor zu bearbeiten.

Der letzte Schwerpunkt „Fördermittel“ behandelte u.a. das Programm „Solarstrom für Elektroautos“ (KfW 442). Der zum 26.9.2023 freigeschaltete Fördertopf war aufgrund der Vielzahl an Anfragen innerhalb weniger Stunden leer. Ein zweiter Teil dieses Fördertopfes geht im Frühjahr 2024 an den Start. Ihm wird voraussichtlich eine ähnliche Lebensdauer beschieden sein. Wer dabei sein will, muss also schnell sein. Wie bei vielen Fördermitteln, sind diese oftmals an Eigenleistungen / Eigenmittel gekoppelt. Auch zu diesem Programm gab / gibt es politisch unterschiedliche Sichtweisen (z.B. „Förderung von Solarstrom“ vs. „Förderung des Autoverkehrs“). Seitens der BEG wird ausdrücklich betont, dass mit unserem Hinweis auf dieses (oder sonstige) Förderprogramm(e) keine politische / soziale / gesellschaftliche Bewertung verbunden ist.

5. Mitarbeit bei der BEG Nordeifel

Wir suchen auch weiterhin engagierte MitbürgerInnen, die sich gerne für eine nachhaltige Entwicklung in Roetgen und Umgebung aktiv einsetzen wollen. Gerne jederzeit melden….

Wir würden uns freuen, wenn sich noch mehr Interessierte für unseren Newsletter finden würden! Wer jemanden kennt, der sich für die BürgerEnergieGenossenschaft Nordeifel eG interessiert: bitte E-Mail an: info(at)beg-nordeifel.de

Abbestellung des Newsletters: Schreiben Sie uns einfach eine formlose Mail an: info(at)beg-nordeifel.de. Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Ihre E-Mail-Adresse wird so lange gespeichert, wie Ihr Abonnement des Newsletters aktiv ist.
V.i.S.d.P.: Bernward Holle, c/o BEG Nordeifel eG, Hermann-Josef-Cosler-Str. 1, 52159 Roetgen