Die BEG Nordeifel entwickelt und betreibt erneuerbare Energieanlagen

Die BEG Nordeifel hat sich die Energiewende auf die Fahnen geschrieben. Dieses Feld ist sehr weit und soll mit den Jahren auch immer umfangreicher bestellt werden. Derzeit arbeiten wir zu folgenden Themenschwerpunkten:

In den kommenden Jahren möchten wir auch in den folgenden Bereichen aktiv werden:

  • Wärmeversorgung

  • Stromlieferverträge

Photovoltaik-Anlagen (PV)

Die Stromerzeugung aus Photovoltaik ist neben der Windenergie aktuelle die zweite tragende Säule bei der klimafreundlichen Energieversorgung. Durch den hohen Reifegrad der Technologie ist sie kostengünstig und über sehr lange Zeit zuverlässig und wartungsarm.
Durch die Modularität lässt sie sich zudem an fast jede Situation anpassen und in der Fläche verteilen, so dass der Strom dort produziert wird, wo auch benötigt wird.

Diese und viele weitere Gründe sprechen auch in der Nordeifel dafür, dass auf möglichst vielen hierfür nutzbaren (Dach-)Flächen eigener Strom erzeugt wird. Durch die BEG Nordeifel werden derzeit folgende Projekte bearbeitet:

  • PV-Dachflächenanlagen auf Gewerbebetrieben
  • PV-Dachflächenanlagen auf Mehrfamilienhäusern / Mieterstrom
  • Freiflächen-PV-Anlagen

 

PV-Dachflächenanlagen auf Gewerbebetrieben

Derzeit ist die BEG Nordeifel in Kontakt mit verschiedenen Gewerbebetrieben in und um Roetgen, um auf den dortigen Dachflächen PV-Anlagen zu installieren. Dies gilt insbesondere für Gewerbeflächen mit hohem Eigenstrombedarf, so z.B. Supermärkte, Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen oder Hotels.

Es ist aber auch möglich, die Energie direkt an andere Betriebe zu verkaufen (Stromlieferverträge), wobei innerhalb eines Radius von 4 km keine Stromsteuer zu leisten ist.

Weitere Informationen für Gewerbetreibende, die PV-Anlagen installieren möchten, erhalten Sie hier.

PV-Dachflächenanlagen auf Mehrfamilienhäusern / Mieterstrom

Die BEG Nordeifel bietet Eigentümern / Eigentümergemeinschaften die Installation und den Betrieb von PV-Dachanlagen an. Wirtschaftlich interessant sind insbesondere Gebäude mit einem hohen Eigenstrombedarf. Hierbei kann über den direkten Verkauf an die Einzelparteien / Mieter ein sehr günstiger Strompreis zur Selbstnutzung erzielt werden.

Weitere Informationen für Hauseigentümer, die PV-Anlagen installieren möchten, erhalten Sie hier.

 

Freiflächen-PV-Anlagen

Freiflächen-PV-Anlagen (FFPV) bieten den Vorteil, dass auf großen Flächen große zusammenhängende PV-Anlagen errichtet werden können. Hierdurch ergeben sich im Vergleich zu kleineren Anlagen deutliche Kostenvorteile bei der Installation und dem Unterhalt.

Auf der anderen Seite werden hierdurch Flächen „verbraucht“, die ansonsten z.B. landwirtschaftlich oder anderweitig genutzt werden können. Um in diesem Interessenskonflikt eine Richtschnur zu erhalten, gelten für die BEG Nordeifel folgende Grundsätze für die Installation von FFPV:

  • FFPV sollen nur in Bereichen errichtet werden, die bereits gewerblich, infrastrukturell oder anderweitig maßgeblich nachteilig geprägt sind. Dies können z.B. Anlagen im Bereich von Gewerbegebieten, in Autobahnnähe oder in ähnlichen Bereichen sein.
  • FFPV in landwirtschaftlich genutzten Bereichen sollen möglichst so angelegt werden, dass eine – wenn auch eingeschränkte – landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist.
  • FFPV sollen nicht in Konkurrenz zur Landwirtschaft stehen. Eine Abwägung der unterschiedlichen Interessenslagen muss bei jedem einzelnen Projekt erfolgen.

Die Wichtigkeit von FFPV für die Energiewende wurde auch seitens des Gesetzgebers erkannt, der folgenden Rechtsrahmen geschaffen hat:

  • Freiflächenanlagen, die auf sogenannten benachteiligten Flächen errichtet werden, können eine Förderung nach dem EEG bekommen, also eine garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre. Benachteiligte Flächen sind Halden, Deponien Gewerbegebiete, landwirtschaftliche Flächen mit einer Bodenwertzahl (BWZ) kleiner als 55 und Randstreifen von 500 m entlang von Autobahnen und zweispurigen Bahntrassen.
  • Normalerweise bedarf es zur Genehmigung einer entsprechenden Bauleitplanung durch die Kommunen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt, dass auf sogenannten privilegierten Flächen FFPV ohne Bauleitplanung genehmigt werden können. Es handelt sich hier um die Flächen innerhalb eines 200 m breiten Randstreifens von Autobahnen und mehrspurigen Bahntrassen.

Derzeit sind erste Projekte durch die BEG Nordeifel in Bearbeitung. So konnten über einen Projektentwickler, mit dem die BEG ein Vorkaufsrecht zur Übernahme des Solarparks abgeschlossen hat, mehrere Hektar landwirtschaftlicher Fläche in Autobahnnähe gepachtet werden. Weiterhin läuft derzeit ein Bieterverfahren für die Installation einer FFPV in einem Aachener Gewerbegebiet.

Die o.g. Projekte liegen im MW-Bereich und geben der BEG Nordeifel mit erfahrenen Projektpartnern die Möglichkeit, erfolgreich erste FFPV umzusetzen.

Windkraftanlagen (WKA)

Die Gemeinde Roetgen hat sich die Errichtung verschiedener Windkraftanlagen (WKA) auf Roetgener Gebiet zum Ziel gesetzt. Derzeit läuft noch die Bewerbungs- bzw. Verhandlungsphase für mögliche Projektierer, von denen ein Favorit durch die Gemeinde Roetgen ausgewählt werden soll. Ein Element im Bewerbungsverfahren ist die Reservierung von 24,8 % der Anteile einer künftigen Errichter- und Betreibergesellschaft für eine mögliche Bürgerenergiegesellschaft.

Die BEG Nordeifel möchte mit dem künftigen Projektierer kooperieren und sich mittels der o.g. reservierten Anteile an einer Roetgener Bürgerenergiegesellschaft beteiligen. Zielsetzung der BEG Nordeifel ist hierbei, dass so Mitgliedern der BEG eine direkte Beteiligung an der Energiewende vor Ort ermöglicht wird.

Mittelfristig soll eine Beteiligung an WKA nicht auf das Roetgener Gemeindegebiet beschränkt bleiben. Wir möchten auch gemeinsam mit anderen Kooperationspartnern in der Nordeifel weitere WKA an den Start bringen.

BürgerEnergieGenossenschaft Nordeifel eG

Hermann-Josef-Cosler-Str. 1

52159 Roetgen

info(at)beg-nordeifel.de