Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FFVA) in Autobahnnähe

Die BEG Nordeifel eG plant aktuell die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FFPV) in Aachen in unmittelbarer Nähe der Autobahn A44. Die Anlage ist schon im fortgeschrittenen Planungsstadium und soll nach Möglichkeit 2026 realisiert werden. Projekte dieser Größenordnung werfen viele Fragen auf, von denen wir einige nachfolgend beantworten möchten:

Was soll gebaut werden?

Bei der geplanten Anlage handelt es sich um eine FFPV, die eine Leistung von mehreren MWp aufweist. Die konkrete Größe wird noch ermittelt und hängt von dem letztlichen Belegungsgrad der vorhandenen Flächen ab. Diesbezüglich sind bereits mehrere Hektar Pachtfläche vertraglich gesichert worden.
Die Leistung wird vergleichbar zu PV-Anlagen auf Dachflächen von vielen hundert Privathäusern sein.

Wie erfolgt die Planung und Umsetzung?

Derzeit wird das gesamte Projekt von einer Projektierungsgesellschaft entwickelt. Zu den Leistungen zählen neben der Flächenakquise auch Planungsleistungen, Abstimmungen mit Genehmigungsbehörden, Klärungen zur Einspeisung in das Stromnetz und letztlich die Realisierung der Anlage. Aktuell werden Gutachten erstellt um dann zeitnah die Genehmigungsunterlagen einzureichen. Wir gehen derzeit von einer Genehmigung der Anlage im Herbst 2025 aus.
Die BEG hat zu diesem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht der Anlage zu einem fixierten Kaufpreis. Soweit dieses Vorkaufsrecht wahrgenommen wird, gehen wir von einer Fertigstellung der Anlage in 2026 aus.

Wieso nicht in der Nordeifel?

Grundsätzliches Ziel der BEG Nordeifel eG war mit Gründung die Energiewende in und um Roetgen mit einem Wirkungsradius von 50 km um Roetgen. Die genehmigungsrechtlichen Hürden für die Errichtung von FFPV sind hoch, um neben der Energiegewinnung auch anderen Aspekten wie Natur-, Arten- und Landschaftsschutz aber auch der Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung gerecht zu werden.
In Abwägung u.a. der zuvor genannten Aspekte hat der Gesetzgeber für bereits stark beeinträchtigte Flächen in einem 200m-Streifen rechts und links von Autobahnen oder (mind. 2-gleisigen) Bahnstrecken die genehmigungsrechtlichen Hürden für FFPV abgesenkt, um diese Anlagen dort konzentrierter aufzustellen. Insofern war es für die BEG naheliegend auch in diesen Korridoren Flächen zu suchen, die entsprechend geeignet sind.
Das grundsätzliche Ziel der BEG von Wind- und PV-Anlagen in der Nordeifel bleibt dabei unverändert bestehen, wobei bis dato in der Eifel noch keine vergleichbaren Flächen akquiriert werden konnten.

Wann erfolgt eine Bürgerinformation?

Mit erfolgter Baugenehmigung wird innerhalb der Genossenschaft geklärt werden, ob das o.g. Vorkaufsrecht genutzt und das Projekt nach Fertigstellung von der BEG übernommen werden soll. Hierzu wird eine Versammlung der Genossenschaftsmitglieder voraussichtlich im Herbst 2025 einberufen.
Alle Genossenschaftsmitglieder werden rechtzeitig vorab per Mail informiert. Weiterhin werden wir das Vorhaben in der Presse veröffentlichen.

Welche Bürgerbeteiligungen sind vorgesehen?

Eine Bürgerbeteiligung soll allen Genossenschaftsmitgliedern ermöglicht werden. Im Herbst 2025 sollen die entsprechenden Finanzierungs- und Rahmenbedingungen des Projektes erläutert und allen Interessierten dargelegt werden. Zielsetzung der BEG war und ist die Energiewende auf eine breite Bürgerbasis zu stellen. Insofern freuen wir uns, wenn auch Neumitglieder und Menschen, die sich mit dem Gedanken einer Beteiligung tragen, an den Informationsveranstaltungen teilnehmen oder uns direkt ansprechen.

Welche Chancen und Risiken bestehen bei einer Beteiligung?

Die wirtschaftlichen Prognosen lassen eine gute Ertragslage erwarten, so dass jedes Jahr entsprechende Renditen ausgeschüttet werden können. Konkrete Zahlen werden hierzu im Herbst 2025 vorgestellt. Gleichwohl hat sich die BEG zum Ziel gesetzt, neben der Energiewende mit den Gewinnen auch andere Projekte zu unterstützen, die von der Gemeinschaft der Mitglieder festgelegt werden. Insofern werden nicht alle Gewinne an die Kapitalgeber ausgeschüttet werden.
Andererseits werden auch die Risiken vorab sorgfältig geprüft. Doch trotz sorgfältiger Prüfung kann der Fall eintreten, dass die Gewinnerwartungen nicht erreicht werden. Im schlimmsten Fall kann sogar der Totalverlust der Geldanlage eintreten. Eine Nachschusspflicht wird es hingegen nicht geben.

Bei weiteren Fragen zu dem Projekt können Sie sich gerne an uns über die info(at)beg-noreifel.de wenden.

 

BürgerEnergieGenossenschaft Nordeifel eG

Hermann-Josef-Cosler-Str. 1

52159 Roetgen

info(at)beg-nordeifel.de